Kilbireglement Ennenda

 

 

Zuständigkeit:          Für die Organisation und Koordination mit den Vereinen ist der Verkehrsverein Ennenda zuständig, gemäss Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Glarus vom 05. Oktober 2018.

 

Betriebszeiten Kilbibahnen:                          Freitag, ab 18.00 Uhr

                                                                      Samstag, ab 15.00 Uhr

                                                                      Sonntag, ab 12.30 Uhr

Wirtende Vereine können Ihre Öffnungszeiten selbst bestimmen, da die Bewilligung Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag als Freinacht gilt.

 

Datum: Die Kilbi Ennenda findet jährlich immer am ersten Septemberwochenende statt, mindestens der Sonntag muss im September sein.                            

Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine mit Sitz Ortsteil Ennenda.

Vereine die neu Mitwirken möchten und den obengenannten Bestimmungen entsprechen, haben einen Antrag, für die Teilnahme an die Präsidentenkonferenz zu richten. (Siehe Anträge)

 

Wirtende Vereine: (stand 2019)

·         Club Sociale Ennenda

·         Glarner Landjugend

·         Glarner Tennisclub

·         Männerchor

·         MTV

·         Songline Chor

·         Turnerinnen Ennenda

·         Turnverein Ennenda

·         Verkehrsverein Ennenda

·         VSV Glarus

 

Vereine mit Ständen:

·         Evangelische Kirchgemeinde

·         Frauenturnverein

·         Frauenverein

·         Hilfsverein Ennenda

·         Jungschützä Ännäda

·         Samariterverein Ennenda

·         Schul- und Gemeindebibliothek Ennenda

·         Turnende Jugend Ennenda

 

Kommerzielle:

·         Bäckerei Lopes

 

Zweck

Jeder Ennendaner Verein soll sich an der Chilbi zeigen können. Es soll sich jeder Verein an sein spezielles Angebot halten welches an der Präsidentenkonferenz über Mehrheitsbeschluss bestätigt wird. Dies macht die Chilbi interessant und lebendig.

Jeder Verein hat bis zur Präsidentenkonferenz den zuständigen Platzverantwortlichen mit Natel-nummer dem VVE bekanntzugeben. Diese Person muss über die ganze Kilbizeit erreichbar sein.

 

Verteiler-Schlüssel

Die wirtenden Vereine werden im Verteilerschlüssel in 3 Rubriken aufgeteilt:

·         Restaurant

·         Bar

·         Restaurant & Bar

 

Unter Bar versteht sich der Verkauf von hochprozentigen Drinks wie Gin Tonic, Baccardi, Vodka, Shots. Schnapshaltige Warmgetränke wie Luz, Fröschli, etc. fallen in die Kategorie Restaurant.
Wer an der Chilbi sein Angebot nicht gemäss Antrag der Präsidentenkonferenz einhält wird vom VVE in die richtige Kategorie eingeteilt und mittels Verteilerschlüssel verrechnet.

Die detaillierte Abrechnung und der Verteilerschlüssel werden mitgesendet. Bei Nichtbezahlung eines Teilnehmers wird der Betrag auf den gesamten Verteiler-Schlüssel verteilt und der Teilnehmer wird automatisch von der nächsten Chilbi ausgeschlossen.

 

Kilbiinserat

Erstellt der VVE gemäss schriftlicher Angabe der Vereine nach der Präsidentenkonferenz. Den teilnehmenden Vereinen wird ein Gut zum Druck per Mail zugesendet. Das Inserat wird am Donnerstag vor der Kilbi im Fridolin publiziert. Die Verrechnung erfolgt über den Verteilerschlüssel.

 

Bewilligung Festbetrieb

Der VVE macht die Bewilligung in Globo.

 

Harmoniemusik Glarus

Die Harmoniemusik Glarus und die Jugendmusik Glarus spielen jeweils am Sonntag nach der Kirche. Dafür werden die Musikanten mit einem Wertbon entschädigt, welcher bei allen Vereinen eingelöst werden kann. Die Verrechnung erfolgt mittels Verteilerschlüssel.

 

Anträge

Anträge müssen 10 Tage vor der Präsidentenkonferenz schriftlich und/ oder elektronisch dem Präsidenten des VVE zugestellt werden.

Der Antragssteller muss Persönlich oder durch einen Ersatz den Antrag an der Präsidentenkonferenz vorstellen. Die Präsidentenkonferenz entscheidet über den Antrag.

 

Einrichten/ Mobiliar/ Marktstände

Jeder Verein ist für das Einrichten selbst verantwortlich. Es ist darauf zu achten den Kilbibetrieb nicht zu stören und Unfälle zu vermeiden.

Jeder Verein ist für sein Mobiliar selbst verantwortlich. Der VVE stellt kein Mobiliar an der Kilbi zur Verfügung.

Marktstände müssen an der Präsidentenkonferenz beim Kilbichef bestellt werden.

 

Hygiene

Wirtende Vereine oder Vereine die am Stand Esswaren verkaufen müssen fliessendes Wasser haben zur Gewährleistung der Hygiene, wie Händewaschen. Auflage vom Lebensmittelinspektor.

 

In gemieteten Kühlschränken, die speziell mit „nur für Getränke“ gekennzeichnet sind, dürfen sich keine Lebensmittel befinden. Dafür benötigt man einen zusätzlichen Kühlschrank. Essen und Getränke dürfen in Kühlschränken nicht gemischt werden. Auflage vom Lebensmittelinspektor.

Das Lebensmittelgesetz ist zwingend einzuhalten. Der VVE kann bei groben Verstössen einen Verein von der Kilbi ausschliessen.

 

Energie/Wasser

Der VVE organisiert bei TBG Strom/Wasser, gemäss schriftlicher Angabe der Vereine an der Präsidentenkonferenz. Verrechnung erfolgt gemäss Leistungsvereinbarung. Allfälliger Restaufwand wird im Verteilerschlüssel verrechnet.

 

Werkhof/ Reinigung

Der VVE organisiert die Entsorgung der Abfälle, Reinigung des Kilbiareals und die verschiedenen Absperrungen (Vaux-Ban, Verbotstafeln, Umleitungen, etc.). Die Marktstände und die AbfallContainer werden vom Werkhof geliefert und gemäss Leistungsvereinbarung verrechnet. Allfälliger Restaufwand wird im Verteilerschlüssel verrechnet.

Für die Reinigung des Standplatzes ist jeder Verein selber verantwortlich. Abfallsäcke können beim VVE bezogen werden.

 

Lärmschutzvorschriften

Ab 02.00 Uhr müssen Musik und Lautsprecher von Schaustellern und Festzelten merklich leiser eingestellt werden. Anordnungen der Sicherheitsdienste oder des Veranstalters VVE betreffend Lautstärke sind zu befolgen. Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag um 04.00 Uhr Musik abstellen.

 

Standplatzzuteilung

Der VVE ist zuständig für die Zuteilung des Standplatzes. Anfragen sind an den Kilbichef oder an den Präsidenten des VVE zu richten.

 

Untermietung

Die Mitwirkenden dürfen den Stand/Platz nicht ohne Wissen des VVE untervermieten.

 

Flohmarkt

Der Flohmarkt beginnt um 09.00 Uhr und dauert bis 14.00 Uhr. Markstände stehen ab 08.00 Uhr zur Verfügung. Bei Regenwetter findet der Flohmarkt auf der AutoScooterBahn statt.

 

Sicherheitsdienst

Für die Sicherheit wird ein Sicherheitsdienst von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag angestellt. Dies organisiert der VVE, die Verrechnung erfolgt mit dem Verteilerschlüssel.

 

Allgemeine Arbeiten des VVE

·         Erstellen und Betrieb der WC-Anlagen (Beleuchtung, Verkleidung etc.)

·         Absperrung diverser Gassen mit Gitter

·         Ausleuchtung dunkler Nischen

·         Aufstellen und Abbrechen der Marktstände

 

Der VVE erstellt eine Stundenabrechnung über die geleistete Arbeit.

 

Vorschriften

Alle Festivitäten und Aktivitäten müssen den gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften entsprechen.

 

Haftung

Die Mitglieder des VVE sind durch die  gesetzliche Haftpflicht versichert gegenüber Dritten verursachten Sach- und Personenschäden. Jedoch hält sich die Versicherung vor, je nach Art des Schadens, Regressansprüche, an den für den Schaden verursachten Verein, geltend zu machen.

Der VVE haftet nicht für Unfälle der Mitwirkenden und deren Mitarbeiter.

Der VVE haftet nicht für Feuer- und Elementarschäden, Wasser und Glas oder Vandalismus.

  

Haftpflichtversicherung

Diese gilt für die Mitglieder des VVE.

Vandalismus ist durch diese Versicherung nicht gedeckt.

 

Zuwiderhandlung

Wer die Bestimmungen dieses Reglements oder Anordnungen des Chilbi-OK missachtet, wird

- in leichten Fällen verwarnt

- in schweren Fällen von der Kilbi gewiesen.

Bei wiederholten Verstössen kann ein Verein für weitere Jahre gesperrt werden.

 

Inkrafttreten

 

Dieses Reglement trat per 1. Januar 2013 in Kraft und wurde an der Präsidentenkonferenz vom 25. Juni 2019 angepasst.