Kilbireglement Ennenda
Zuständigkeit: Für die Organisation und Koordination mit den Vereinen ist der Verkehrsverein Ennenda zuständig, gemäss Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Glarus vom 01. Januar 2012.
Betriebszeiten Kilbibahnen: Freitag, ab 18.00 Uhr
Samstag, ab 15.00 Uhr
Sonntag, ab 12.30 Uhr
Wirtende Vereine können Ihre Öffnungszeiten selbst bestimmen, da die Bewilligung Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag als Freinacht gilt.
Datum: Die Kilbi Ennenda findet jährlich immer am ersten Septemberwochenende statt, mindestens der Sonntag muss im September sein.
Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine mit Sitz Ortsteil Ennenda.
Vereine die neu Mitwirken möchten und den obengenannten Bestimmungen entsprechen, haben einen Antrag, für die Teilnahme an die Präsidentenkonferenz zu richten. (Siehe Anträge)
Wirtende Vereine: (stand 2017)
· Verkehrsverein Ennenda
· Turnerinnen Ennenda
· Turnverein Ennenda
· Männerchor
· MTV
· Glarner Landjugend
· Songline Chor
· Glarner Tennisclub
· VSV Glarus
· Jungschützä Ännäda
Vereine mit Ständen:
· Kinder- und Elternklub
· Evangelische Kirchgemeinde
· Frauenturnverein
· Schul- und Gemeindebibliothek Ennenda
· Umweltgruppe Ennenda
· Samariterverein Ennenda
· Turnende Jugend Ennenda
· Frauenverein
Kommerzielle:
· Restaurant Wiese
Jeder Verein hat bis zur Präsidentenkonferenz den zuständigen Platzverantwortlichen mit Natel-nummer dem VVE bekanntzugeben. Diese Person muss über die ganze Kilbizeit erreichbar sein.
Verteiler-Schlüssel
Die wirtenden Vereine werden im Verteilerschlüssel in 3 Rubriken aufgeteilt:
· Restaurant
· Bar
· Restaurant & Bar
Die detaillierte Abrechnung und der Verteilerschlüssel werden mitgesendet. Bei Nichtbezahlung eines Teilnehmers wird der Betrag auf den gesamten Verteiler-Schlüssel verteilt.
Kilbiinserat
Erstellt der VVE gemäss schriftlicher Angabe der Vereine nach der Präsidentenkonferenz. Den teilnehmenden Vereinen wird ein Gut zum Druck per Mail zugesendet. Das Inserat wird am Donnerstag vor der Kilbi im Fridolin publiziert. Die Verrechnung erfolgt über den Verteilerschlüssel.
Bewilligung Festbetrieb
Der VVE macht die Bewilligung in Globo.
Anträge
Anträge müssen 10 Tage vor der Präsidentenkonferenz schriftlich und/ oder elektronisch dem Präsidenten des VVE zugestellt werden.
Der Antragssteller muss Persönlich oder durch einen Ersatz den Antrag an der Präsidentenkonferenz vorstellen. Die Präsidentenkonferenz entscheidet über den Antrag.
Marktstände
Marktstände müssen an der Präsidentenkonferenz beim Kilbichef bestellt werden.
Einrichten
Jeder Verein ist für das Einrichten selbst verantwortlich.
Mobiliar
Jeder Verein ist für sein Mobiliar selbst verantwortlich. Der VVE stellt kein Mobiliar an der Kilbi zur Verfügung.
Hygiene
Wirtende Vereine oder Vereine die am Stand Esswaren verkaufen müssen fliessendes Wasser haben zur Gewährleistung der Hygiene, wie Händewaschen. Auflage vom Lebensmittelinspektor.
In gemieteten Kühlschränken, die speziell mit „nur für Getränke“ gekennzeichnet sind, dürfen sich keine Lebensmittel befinden. Dafür benötigt man einen zusätzlichen Kühlschrank. Essen und Getränke dürfen in Kühlschränken nicht gemischt werden. Auflage vom Lebensmittelinspektor.
Energie/Wasser
Der VVE organisiert bei TBG Strom/Wasser, gemäss schriftlicher Angabe der Vereine an der Präsidentenkonferenz. Verrechnung erfolgt gemäss Leistungsvereinbarung. Allfälliger Restaufwand wird im Verteilerschlüssel verrechnet.
Werkhof
Der VVE organisiert die Reinigung des Kilbiareals, die Entsorgung der Abfälle, verschiedene Absperrungen (Vaux-Ban, Verbotstafeln, Umleitungen etc.), die Marktstände und die Abfall‐Container. Dies wird vom Werkhof geliefert. Verrechnung erfolgt gemäss Leistungsvereinbarung. Allfälliger Restaufwand wird im Verteilerschlüssel verrechnet.
Lärmschutzvorschriften
Ab 02.00 Uhr müssen Musik und Lautsprecher von Schaustellern und Festzelten merklich leiser eingestellt werden. Anordnungen der Sicherheitsdienste oder des Veranstalters VVE betreffend Lautstärke sind zu befolgen. Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag um 04.00 Uhr Musik abstellen.
Standplatzzuteilung
Der VVE ist zuständig für die Zuteilung des Standplatzes. Anfragen sind an den Kilbichef oder an den Präsidenten des VVE zu richten.
Untermietung
Die Mitwirkenden dürfen den Stand/Platz nicht ohne Wissen des VVE untervermieten.
Flohmarkt
Der Flohmarkt beginnt um 09.00 Uhr und dauert bis 14.00 Uhr. Markstände stehen ab 08.00 Uhr zur Verfügung.Bei Regenwetter, findet der Flohmarkt auf der AutoScooterBahn statt.
Sicherheitsdienst
Für die Sicherheit wird ein Sicherheitsdienst von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag angestellt. Dies organisiert der VVE, die Verrechnung erfolgt mit dem Verteilerschlüssel.
Allgemeine Arbeiten des VVE
· Erstellen und Betrieb der WC-Anlagen (Beleuchtung, Verkleidung etc.)
· Absperrung diversen Gassen mit Gitter
· Ausleuchtung dunkler Nischen
· Aufstellen und Abbrechen der Marktstände
Vorschriften
Alle Festivitäten und Aktivitäten müssen den gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften entsprechen.
Haftung
Die Mitglieder des VVE sind durch die gesetzliche Haftpflicht versichert gegenüber Dritten verursachten Sach- und Personenschäden. Jedoch hält sich die Versicherung vor, je nach Art des Schadens, Regressansprüche, an den für den Schaden verursachten Verein, geltend zu machen.
Der VVE haftet nicht für Unfälle der Mitwirkenden und deren Mitarbeiter.
Der VVE haftet nicht für Feuer- und Elementarschäden, Wasser und Glas oder Vandalismus.
Haftpflichtversicherung
Diese gilt für die Mitglieder des VVE.
Vandalismus ist durch diese Versicherung nicht gedeckt.
Zuwiderhandlung
Wer die Bestimmungen dieses Reglements oder Anordnungen des Chilbi-OK missachtet, wird
- in leichten Fällen verwarnt
- in schweren Fällen von der Kilbi gewiesen.
Bei wiederholten Verstössen kann ein Verein für weitere Jahre gesperrt werden.
Inkrafttreten
Dieses Reglement trat per 1. Januar 2013 in Kraft und wurde an der Präsidentenkonferenz vom 14. Juni 2017 angepasst.